Allgemeine Geschäftsbedingungen
inmedial Multimedia
Dipl.-Ing. (FH) Stephan Sainer
Hugo-Weiß-Str. 19
81827 München
- nachfolgend Anbieter -
1. Geltungsbereich
(1) Vertragsschlüsse über die auf der Website www.inmedial.de
angebotenen Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und
auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn wir
stimmen diesen ausdrücklich zu.
(3) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts
ist, gelten die AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung
der Vertragsparteien.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
(1) Der Vertrag kommt zustande durch die Angebotsbestätigung
des Kunden oder durch die Auftragsbestätigung des Anbieters.
Eine bestimmte Form ist für den Vertragsschluss nicht
vorgesehen.
(2) Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart,
freibleibend. An ein Angebot hält sich der Anbieter für
2 Wochen gebunden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen
getroffen wurden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe
des Angebots.
(3) Dem Kunden werden im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen
keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an übermittelten
Unterlagen wie Entwürfen und Layouts oder Software eingeräumt.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung
des Anbieters.
3. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang der durch den Anbieter zu erbringenden
Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung
auf der Website des Anbieters oder aus der zusätzlich
vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Anbieter ist zur Teilleistung
berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Die Herausgabe von Zwischenergebnissen wie Layouts und
Entwürfen sowie Quelldateien ist ohne gesonderte Vereinbarung
zwischen den Vertragsparteien nicht geschuldet.
(3) Die Klärung rechtlicher Fragen, etwa aus den Bereichen
des Patent-, Urheber- oder Markenrechts, liegt allein in Verantwortungsbereich
des Auftraggebers. Eine Nachforschungspflicht seitens des
Anbieters besteht nicht.
4. Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung
der vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere durch
die Bereitstellung der notwendigen Informationen, Materialien,
Daten und Inhalte. Die für die Durchführung der
Leistungen vom Kunden bereitzustellenden Inhalte sind in gängigen
und unmittelbar verwertbaren digitalen Formaten zur Verfügung
zu stellen.
(2) Erkennt der Kunde, dass diese Inhalte fehlerhaft, unvollständig
oder nicht eindeutig sind, hat er dies dem Anbieter unverzüglich
mitzuteilen.
5. Leistungsänderung/ Freigabe
(1) Soweit durch den Kunden Änderungen des vertraglichen
Leistungsumfangs gewünscht werden, wird er diese dem
Anbieter schriftlich mitteilen. Soweit die Änderungen
nach der Prüfung durch den Anbieter durchführbar
sind, werden sich die Vertragsparteien bezüglich der
Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine
Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert.
Andernfalls verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten
Leistungsumfang.
(2) Vertraglich vereinbarte Termine werden, wenn und soweit
sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung
der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
sowie der auszuführenden Änderungswünsche angemessen
verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine
unverzüglich mitteilen.
6. Leistungsverzögerungen
(1) Verzögerungen der Leistung, die aus dem Verantwortungsbereich
des Kunden stammen (etwa verspätetes Erbringen von Mitwirkungsleistungen)
sowie aufgrund höherer Gewalt beruhen (etwa Streik, Störungen
der Telekommunikation), hat der Anbieter nicht zu vertreten.
Der Anbieter ist berechtigt, die betreffende Leistung um die
Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit
zu verschieben. Der Anbieter zeigt dem Kunden die Leistungsverzögerungen
unverzüglich an.
(2) Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden das Setzen
einer angemessenen
Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei
Wochen.
7. Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter behält sich sämtliche Urheber-
und Nutzungsrechte ausdrücklich vor. Der Anbieter räumt
dem Kunden das Recht ein, die Leistungen für die dem
Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten
Umfang zu nutzen. Ohne weitergehende Vereinbarung wird dem
Kunden ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes,
nicht übertragbares und unwiderrufliches Nutzungsrecht
eingeräumt.
(2) Insbesondere die Weitergabe von Nutzungsrechten sowie
die Vergabe von Unterlizenzen sind ohne ausdrückliche
Vereinbarung nicht zulässig. Weitergehende Nutzungen
müssen vom Kunden mit dem Anbieter gesondert vereinbart
und vergütet werden.
(3) Die Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen
sind nur zulässig, wenn dies zur vertragsgemäßen
Nutzung notwendig ist.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte ist aufschiebend
bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten
Vergütung für die erbrachten Leistungen.
8. Vergütung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf
der Website des Anbieters benannten Preise.
Bei Festpreisen ist der Anbieter berechtigt, für in sich
abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten
Leistung Abschlagszahlungen zu berechnen.
(2) Die benannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
9. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
(1) Ohne weitergehende Vereinbarungen sind sämtliche
Leistungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Datum der
Rechnung durch Überweisung auf das Konto des Anbieters
zu leisten. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren
Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit
nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt
nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist.
(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig,
soweit diese unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Eigentumsvorbehalt/ Vorbehalt der Rechteübertragung
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an gelieferten
Sachen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten
Vergütung für die erbrachten Leistungen vor.
(2) Die in Nr.7 geregelte Übertragung von Nutzungsrechten
ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung
der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Leistungen.
11. Benennung als Referenz
Der Kunde gestattet dem Anbieter, diesen auf der eigenen Website
sowie in anderen Medien als Referenzkunden zu benennen und
die erbrachten Leistungen zu Werbezwecken öffentlich
wiederzugeben. Der Anbieter wird jedoch ein vom Kunden geltend
gemachtes entgegenstehendes berechtigtes Interesse berücksichtigen.
12. Gewährleistung
(1) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit der Leistung
einen Anspruch auf Nacherfüllung.
Der Anbieter ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in
Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer
neuen mangelfreien Sache verpflichtet.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der
Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern
oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Nacherfüllung verweigert
oder diese dem Kunden unzumutbar ist.
(3) Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche
beträgt 1 Jahr.
13. Haftung/ Haftungsfreistellung
(1) Für Vorsatz haftet der Anbieter unbeschränkt.
Bei grober Fahrlässigkeit sowie bei einfacher Fahrlässigkeit
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei
Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung haftet
der Anbieter auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren
Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Unberührt hiervon bleiben die Haftung aus der Übernahme
einer Garantie oder Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und nach
dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche
Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt,
ist der Anbieter nicht verantwortlich.
Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, die überlassenen
Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße
zu prüfen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei
der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber
dem Anbieter aufgrund der vom Kunden überlassenen Inhalte
geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen
der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
Der Kunde ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen
Kosten verpflichtet, die dem Anbieter durch die rechtliche
Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Kunden überlassenen
Inhalte entstehen.
14. Datenschutz
Der Anbieter behandelt personenbezogene Kundendaten vertraulich
und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Eine Weitergabe personenbezogener Kundendaten ohne ausdrückliche
Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen
Abwicklung des Vertrages.
15. Erfüllungsort/ anwendbares Recht/ Schlussbestimmung
(1) Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart,
der Ort der Niederlassung des Anbieters in München.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für aus diesem
Vertrag sowie über die Frage des Entstehens und der Wirksamkeit
entstehende Rechtsstreitigkeiten ist München. Der Anbieter
hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen
Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.
(3) Für alle sich aus dem Vertrag und dessen Abwicklung
ergebenden Rechtsfragen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(4) Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig
oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
Stand 18.05.2009
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