Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

inmedial Multimedia
Dipl.-Ing. (FH) Stephan Sainer
Hugo-Weiß-Str. 19
81827 München

- nachfolgend Anbieter -

1. Geltungsbereich
(1) Vertragsschlüsse über die auf der Website www.inmedial.de angebotenen Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
(3) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gelten die AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien.

2. Angebote, Vertragsschluss, Form
(1) Der Vertrag kommt zustande durch die Angebotsbestätigung des Kunden oder durch die Auftragsbestätigung des Anbieters. Eine bestimmte Form ist für den Vertragsschluss nicht vorgesehen.
(2) Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend. An ein Angebot hält sich der Anbieter für 2 Wochen gebunden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots.
(3) Dem Kunden werden im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an übermittelten Unterlagen wie Entwürfen und Layouts oder Software eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.

3. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang der durch den Anbieter zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Website des Anbieters oder aus der zusätzlich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Anbieter ist zur Teilleistung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Die Herausgabe von Zwischenergebnissen wie Layouts und Entwürfen sowie Quelldateien ist ohne gesonderte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien nicht geschuldet.
(3) Die Klärung rechtlicher Fragen, etwa aus den Bereichen des Patent-, Urheber- oder Markenrechts, liegt allein in Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Eine Nachforschungspflicht seitens des Anbieters besteht nicht.

4. Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere durch die Bereitstellung der notwendigen Informationen, Materialien, Daten und Inhalte. Die für die Durchführung der Leistungen vom Kunden bereitzustellenden Inhalte sind in gängigen und unmittelbar verwertbaren digitalen Formaten zur Verfügung zu stellen.
(2) Erkennt der Kunde, dass diese Inhalte fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

5. Leistungsänderung/ Freigabe
(1) Soweit durch den Kunden Änderungen des vertraglichen Leistungsumfangs gewünscht werden, wird er diese dem Anbieter schriftlich mitteilen. Soweit die Änderungen nach der Prüfung durch den Anbieter durchführbar sind, werden sich die Vertragsparteien bezüglich der Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Andernfalls verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.
(2) Vertraglich vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag sowie der auszuführenden Änderungswünsche angemessen verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine unverzüglich mitteilen.

6. Leistungsverzögerungen
(1) Verzögerungen der Leistung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen (etwa verspätetes Erbringen von Mitwirkungsleistungen) sowie aufgrund höherer Gewalt beruhen (etwa Streik, Störungen der Telekommunikation), hat der Anbieter nicht zu vertreten. Der Anbieter ist berechtigt, die betreffende Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Der Anbieter zeigt dem Kunden die Leistungsverzögerungen unverzüglich an.
(2) Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden das Setzen einer angemessenen
Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

7. Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter behält sich sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte ausdrücklich vor. Der Anbieter räumt dem Kunden das Recht ein, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne weitergehende Vereinbarung wird dem Kunden ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares und unwiderrufliches Nutzungsrecht eingeräumt.
(2) Insbesondere die Weitergabe von Nutzungsrechten sowie die Vergabe von Unterlizenzen sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zulässig. Weitergehende Nutzungen müssen vom Kunden mit dem Anbieter gesondert vereinbart und vergütet werden.
(3) Die Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen sind nur zulässig, wenn dies zur vertragsgemäßen Nutzung notwendig ist.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Leistungen.

8. Vergütung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters benannten Preise.
Bei Festpreisen ist der Anbieter berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen zu berechnen.
(2) Die benannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
(1) Ohne weitergehende Vereinbarungen sind sämtliche Leistungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Rechnung durch Überweisung auf das Konto des Anbieters zu leisten. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist.
(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Eigentumsvorbehalt/ Vorbehalt der Rechteübertragung
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Leistungen vor.
(2) Die in Nr.7 geregelte Übertragung von Nutzungsrechten ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Leistungen.

11. Benennung als Referenz
Der Kunde gestattet dem Anbieter, diesen auf der eigenen Website sowie in anderen Medien als Referenzkunden zu benennen und die erbrachten Leistungen zu Werbezwecken öffentlich wiederzugeben. Der Anbieter wird jedoch ein vom Kunden geltend gemachtes entgegenstehendes berechtigtes Interesse berücksichtigen.

12. Gewährleistung
(1) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit der Leistung einen Anspruch auf Nacherfüllung.
Der Anbieter ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern
oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Nacherfüllung verweigert oder diese dem Kunden unzumutbar ist.
(3) Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr.

13. Haftung/ Haftungsfreistellung
(1) Für Vorsatz haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit sowie bei einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung haftet der Anbieter auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Unberührt hiervon bleiben die Haftung aus der Übernahme einer Garantie oder Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich.
Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, die überlassenen Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Anbieter aufgrund der vom Kunden überlassenen Inhalte geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
Der Kunde ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten verpflichtet, die dem Anbieter durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Kunden überlassenen Inhalte entstehen.

14. Datenschutz
Der Anbieter behandelt personenbezogene Kundendaten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe personenbezogener Kundendaten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages.

15. Erfüllungsort/ anwendbares Recht/ Schlussbestimmung
(1) Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Ort der Niederlassung des Anbieters in München.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für aus diesem Vertrag sowie über die Frage des Entstehens und der Wirksamkeit entstehende Rechtsstreitigkeiten ist München. Der Anbieter hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.
(3) Für alle sich aus dem Vertrag und dessen Abwicklung ergebenden Rechtsfragen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(4) Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Stand 18.05.2009



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